Volleyball Regel 28

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Offizielle Zeichen
28.1 Handzeichen der Schiedsrichter
Die Schiedsrichter müssen den Grund für ihren Pfiff (Art des gepfiffenen Fehlers oder die Art der genehmigten regulären Spielunterbrechung) durch das offizielle Handzeichen anzeigen. Das Zeichen wird für einen Moment beibehalten. Wenn es mit einer Hand ausgeführt wird, dann mit derjenigen auf der Seite der Mannschaft, die den Fehler begangen oder den Antrag gestellt hat.
siehe: Abb. 11
28.2 Fahnenzeichen der Linienrichter
Die Linienrichter müssen die Art des begangenen Fehlers durch die offiziellen Fahnenzeichen anzeigen und das Zeichen für einen Moment beibehalten.
siehe: Abb. 12