Volleyball Regel 2

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2 Netz und Pfosten
2.1 Netzhöhe
2.1.1 Senkrecht über der Mittellinie befindet sich ein Netz, dessen Oberkante auf einer Höhe von 2,43 m für Männer und 2,24 m für Frauen liegt.
siehe: 1.3.3
2.1.2 Die Höhe wird in der Mitte des Spielfeldes gemessen. Die Netzhöhe über den beiden Seitenlinien muss genau gleich sein und darf die vorgeschriebene Höhe nicht um mehr als 2 cm überschreiten.
siehe: 1.1, 1.3.2, 2.1.1
2.2 Beschaffenheit des Netzes
Das Netz ist 1 m breit und 9,50 bis 10 m lang (auf jeder Seite 25 bis 50 cm ausserhalb der Seitenbänder). Es besteht aus quadratischen Maschen von schwarzem Material mit 10 cm Seitenlänge.
siehe: Abb. 3
Bei FIVB-, „World“- und „Official“-Wettbewerben können die Netzmaschen in Verbindung mit spezifischen Wettkampfbedingungen, von den obigen Bestimmungen abweichen, um Werbung ensprechend den Marketingvereinbarungen zu erleichtern.An seiner Oberkante befindet sich ein waagrechtes auf 7 cm Breite umgefaltetes und über die ganze Länge zusammengenähtes weißes Band. An beiden Enden dieses Bandes ist eine Öffnung, durch die ein Seil führt, um das Band an den Pfosten zu befestigen und die Oberkante straff zu halten.
Innerhalb des Bandes verläuft ein flexibles Seil, mit dem das Netz an den Pfosten befestigt und seine Oberkante gespannt wird.
An der Unterkante befindet sich ein weiteres waagrechtes Band, 5 cm breit, ähnlich wie das obere Band, mit einem durchgefädelten Seil. Dieses Seil wird an den Pfosten befestigt und hält den unteren Teil des Netzes straff.
2.3 Seitenbänder
Zwei weiße Bänder werden am Netz senkrecht direkt über den Seitenlinien befestigt. Sie sind 5 cm breit und 1 m lang und gehören zum Netz.
siehe: 1.3.2, Abb. 3
2.4 Antennen
Eine Antenne ist ein flexibler Stab von 1,80 m Länge und 10 mm Durchmesser aus Glasfiber oder ähnlichem Material.
Je eine Antenne ist an der äußeren Kante jedes Seitenbandes befestigt. Die Antennen befinden sich auf gegenüberliegenden Seiten des Netzes.
siehe: 2.3, Abb. 3
Die oberen 80 cm jeder Antenne ragen über das Netz hinaus und sind in Abschnitten von je 10 cm in kontrastierenden Farben markiert, vorzugsweise rot und weiss.
Die Antennen gelten als Teil des Netzes und begrenzen den Überquerungssektor.
siehe 10.1.1, Abb. 5a, Abb. 5b
2.5 Pfosten
2.5.1 Die Pfosten, die das Netz halten, befinden sich in einem Abstand von 0,50 bis 1,00 m außerhalb der Seitenlinien. Sie sind 2,55 m hoch und vorzugsweise verstellbar.
siehe: Abb. 3
Bei “FIVB-, World- und Official”-Wettbewerben müssen sich die Pfosten in einem Abstand von 1,00 m außerhalb der Seitenlinien befinden.
2.5.2 Die Pfosten müssen abgerundet und glatt sein. Zu ihrer Befestigung am Boden dürfen keine Spannseile verwendet werden. Alle gefährlichen und behindernden Konstruktionen sind zu vermeiden.
2.6 Zusatzausrüstung
Jegliche Zusatzausrüstung wird durch Vorschriften der FIVB festgelegt.