Volleyball Regel 27

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Linienrichter
27.1 Standort
Beim Einsatz von nur zwei Linienrichtern stehen diese an den beiden den Schiedsrichter auf deren rechten Seite nähergelegenen Spielfeldecken, diagonal in 1 m bis 2 m Abstand von der Ecke.
Jeder kontrolliert die auf seiner Seite befindliche Grund- und Seitenlinie.
siehe: Abb. 1a,  Abb. 1b, Abb. 10

Bei “FIVB-, World- und Official”-Wettbewerben sind vier Linienrichter vorgeschrieben.
Sie stehen in der Freizone 1 bis 3 m von jeder Spielfeldecke entfernt in der gedachten Verlängerung der Linie, die sie kontrollieren.
siehe: Abb. 10
27.2 Zuständigkeiten
27.2.1 Die Linienrichter führen ihre Aufgaben durch Zeichen mit einer Fahne (40 cm x 40 cm) gemäß Abbildung 12 aus, um anzuzeigen:
siehe: Abb. 12
27.2.1.1 Ball “in” oder “aus”, wenn der Ball in der Nähe ihrer Linie(n) zu Boden fällt,
siehe: 8.3, 8.4, Abb. 12 (1, 2)
27.2.1.2 Berührungen der annehmenden Mannschaft von Bällen, die “aus” sind,
siehe: 8.4, Abb. 12 (3)
27.2.1.3 wenn der Ball die Antenne berührt, der Ball nach dem Aufschlag oder der dritten Ballberührung das Netz außerhalb des Überquerungssektors überfliegt usw.
siehe: 8.4.3, 8.4.4, 10.1.1, Abb. 5a, Ab. 12 (4)
27.2.1.4 wenn sich ein Spieler (ausgenommen der Aufschlagspieler) im Augenblick des Aufschlags nicht auf dem Spielfeld befindet,
siehe: 7.4, 12.4.3, Abb. 12 (4)
27.2.1.5 Fußfehler des Aufschlagspielers,
siehe: 12.4.3
27.2.1.6 jede auf ihrer Spielfeldseite stattfindende fehlerhafte Antennenberührung eines Spielers während seiner Ballspielaktion oder wenn dies das Spielgeschehen beeinflusst,
siehe: 11.3.1, 11.4.4, Abb. 3, Abb. 12 (4)
27.2.1.7 den Ball, der das Netz außerhalb des Überquerungssektors Richtung gegnerisches Spielfeld überfliegt oder die Antenne auf seiner Spielfeldseite berührt.   siehe: 10.1.1, Abb. 5a, Abb. 12 (4)
27.2.2 Auf Verlangen des 1. Schiedsrichters muss ein Linienrichter sein Zeichen wiederholen.