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1. Schiedsrichter |
23.1 | Standort Der erste Schiedsrichter übt seine Tätigkeit stehend auf einem Schiedsrichterstuhl aus, der sich auf einer Seite in der Verlängerung des Netzes befindet. Seine Augenhöhe muss sich ungefähr 50 cm über der Netzoberkante befinden. siehe: Abb. 1a, Abb. 1b, Abb. 10 |
23.2 | Befugnisse |
23.2.1 | Der 1. Schiedsrichter leitet das Spiel von Anfang bis Ende mit Entscheidungsbefugnis über alle Mitglieder des Schiedsgerichts und der Mannschaften. siehe: 4.1.1, 6.3 Während des Spiels sind seine Entscheidungen endgültig. Er ist berechtigt, die Entscheidungen der anderen Mitglieder des Schiedsgerichts aufzuheben, wenn er feststellt, dass diese sich geirrt haben. Der 1. Schiedsrichter kann ein Mitglied des Schiedsgerichts, das seine Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllt, ersetzen lassen. |
23.2.2 | Der 1. Schiedsrichter kontrolliert auch die Arbeit der Ballholer und Wischer. siehe: 3.3 |
23.2.3 | Der 1. Schiedsrichter hat das Recht, über alles zu entscheiden, was das Spiel betrifft, auch über alles, was in den Regeln nicht festgelegt ist. |
23.2.4 | Der 1. Schiedsrichter erlaubt keine Diskussionen über seine Entscheidungen. Er gibt jedoch dem Spielkapitän auf dessen Verlangen eine Erläuterung über die Anwendung oder Auslegung der Regeln, die seiner Entscheidung zugrunde liegen. Ist der Spielkapitän mit der Erläuterung des 1. Schiedsrichters nicht einverstanden und entscheidet sich, gegen diese Entscheidung zu protestieren, so muss er sofort das Recht anmelden, am Ende des Spiels diesen Protest in den Spielberichtsbogen einzutragen. Der 1. Schiedsrichter muss dies zulassen. siehe: 5.1.2.1, 5.1.3.2, 25.2.3.2 |
23.2.5 | Der 1. Schiedsrichter muss vor und während des Spiels beurteilen, ob die Spielfläche, die Ausrüstung und die äußeren Bedingungen den Spielerfordernissen entsprechen. siehe: Kapitel 1, 23.3.1.1 |
23.3 | Zuständigkeiten |
23.3.1 | Vor dem Spiel hat der 1. Schiedsrichter: |
23.3.1.1 | den Zustand der Spielfläche, der Bälle und der weiteren Ausrüstung zu überprüfen, siehe: Kapitel 1, 23.2.5 |
23.3.1.2 | mit den Mannschaftskapitänen die Auslosung durchzuführen, siehe: 7.1 |
23.3.1.3 | das Aufwärmen der Mannschaften zu überwachen. siehe: 7.2 |
23.3.2 | Während des Spiels hat der 1. Schiedsrichter die Befugnis: |
23.3.2.1 | gegenüber den Mannschaften Verwarnungen auszusprechen, siehe: 21.1, 16.2, 21.2 |
23.3.2.2 | Fehlverhalten und Verzögerungen zu ahnden, siehe Abb. 9 |
23.3.2.3 | Entscheidungen zu treffen über: siehe: Abb. 11 (6a, 6b, 7, 8, 25)
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23.3.3 | Nach Spielende überprüft und unterschreibt er den Spielberichtsbogen. siehe: 24.3.3, 25.2.3.3 |