Volleyball Regel 21

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Fehlverhalten und seine Sanktionen
21.1 Geringfügiges Fehlverhalten
Geringfügiges Fehlverhalten wird nicht mit Sanktionen belegt. Der 1. Schiedsrichter hat die Aufgabe vorzubeugen, dass das Fehlverrhalten nicht ein Ausmaß erreicht, das Sanktionen zur Folge hat.
siehe: 5.1.2, 21.3
Dies geschieht in zwei Stufen :
siehe Abb. 9, Abb 11 (6a)
Stufe 1: durch Aussprechen eine mündliche Verwarnung über den Spielkapitän;
Stufe 2: durch Zeigen der GELBEN KARTE an das betreffende Mannschaftsmitglied.
Diese formelle Verwarnung ist keine Sanktion, sondern ein Zeichen, dass das Fehlverhalten des Mannschaftsmitglieds (und damit auch das der gesamten Mannschaft) für das Spiel ein Ausmaß erreicht hat, das Sanktionen zur Folge hat. Sie wird im Spielberichtsbogen eingetragen, hat aber keine unmittelbaren Auswirkungen.
21.2 Fehlverhalten, das Sanktionen zur Folge hat
Fehlverhalten eines Mannschaftsmitglieds gegenüber Offiziellen, Gegnern, Mitspielern oder Zuschauern wird je nach Schwere des Vergehens in drei Kategorien unterteilt.    
siehe: 4.1.1
21.2.1 Unangemessenes Verhalten: Überschreiten anerkannter und gesitteter Umgangsformen.
21.2.2 Ausfallendes Verhalten: Diffamierende oder beleidigende Äußerungen oder Gesten, einschließlich jeglicher Art verächtlicher Handlungen.
21.2.3 Aggression: Tatsächlicher oder versuchter physischer Angriff sowie aggressives oder bedrohendes Verhalten.
21.3 Skala der Sanktionen
siehe: Abb. 9

Je nach Schwere des Vergehens sind nach dem Urteil des 1. Schiedsrichters folgende Sanktionen anzuwenden und im Spielberichtsbogen einzutragen: Bestrafung, Hinausstellung oder Disqualifikation
siehe:  21.2.1, 25.2.2.6
21.3.1 Bestrafung
Das erste ungebührliche Verhalten eines beliebigen Mannschaftsmitglieds in einem Spiel wird mit Punkt und Aufschlag für den Gegner bestraft.
siehe: Abb. 11 (6b), 4.1.1, 21.2.1
21.3.2 Hinausstellung
siehe: Abb. 11 (7)
21.3.2.1 Ein hinausgestelltes Mannschaftsmitglied darf für den Rest des Satzes nicht spielen, muss sofort normal gewechselt werden, sofern es sich auf dem Spielfeld befindet, und muss auf der Straffläche Platz nehmen.
siehe: 1.4.6, 4.1.1, 5.2.1, 5.3.2, Abb. 1a, Abb. 1b
Es gibt keine weiteren Sanktionen für die Mannschaft.
Ein hinausgestellter Trainer verliert sein Recht, im laufenden Satz das Spiel seiner Mannschaft zu leiten. Er muss auf der Straffläche Platz nehmen.
siehe: 5.3.2.3
21.3.2.2 Das erste ausfallende Verhalten eines Mannschaftsmitglieds wird mit einer Hinausstellung geahndet.
siehe: 4.1.1, 21.2.2
Es gibt keine weiteren Sanktionen für die Mannschaft.
21.3.2.3 Das zweite unangemessene Verhalten desselben Mannschaftsmitglieds im selben Spiel wird mit einer Hinausstellung geahndet.
Es gibt keine weiteren Sanktionen für die Mannschaft.
siehe: 4.1.1, 21.2.1
21.3.3 Disqualifikation
siehe: Abb. 11 (8)
21.3.3.1 Ein disqualifiziertes Mannschaftsmitglied muss sofort normal ausgewechselt werden, sofern es sich auf dem Spielfeld befindet, und muss den Wettkampfbereich für den Rest des Spiels verlassen.
Es gibt keine weiteren Sanktionen für die Mannschaft.
siehe: 4.1.1, Abb. 1a
21.3.3.2 Die erste Aggression eines Mannschaftsmitglieds wird mit Disqualifikation geahndet.
Es gibt keine weiteren Saktionen für die Mannschaft.  
siehe: 21.2.3
21.3.3.3 Das zweites ausfallende Verhalten desselben Mannschaftsmitglieds im selben Spiel wird mit Disqualifikation geahndet.
Es gibt keine weiteren Saktionen für die Mannschaft.
siehe: 4.1.1, 21.2.2
21.3.3.4 Das ditte unangemessene Verhalten desselben Mannschaftsmitglieds im selben Spiel wird mit Disqualifikation geahndet.
Es gibt keine weiteren Saktionen für die Mannschaft.
siehe: 4.1.1, 21.2.1
21.4 Anwendung der Sanktionen für Fehlverhalten
21.4.1 Alle Sanktionen für Fehlverhalten sind für das gesamte Spiel gültige persönliche Sanktionen und werden im Spielberichtsbogen eingetragen.
siehe: 21.3, 25.2.2.6
21.4.2 Wiederholtes Fehlverhalten durch dasselbe Mannschaftsmitglied im selben Spiel wird stufenweise geahndet (für jedes weitere Vergehen erhält das Mannschaftsmitglied eine höhere Sanktion).
siehe: 4.1.1, 21.2, 21.3, Abb. 9
21.4.3 Eine Hinausstellung oder eine Disqualifikation nach einem ausfallenden Verhalten bzw. nach einer Aggression erfordert keine vorausgegangene Sanktion.
siehe: 21.2, 21.3
21.5 Fehlverhalten vor und zwischen den Sätzen
Jedes Fehlverhalten vor und zwischen den Sätzen wird gemäß Regel 21.3 geahndet, und die Sanktionen werden im folgenden Satz wirksam.
siehe: 18.1, 21.2, 21.3
21.6 Übersicht über Fehlverhalten und Karten
siehe: Abb. 11(6a, 6b, 7,8)

Verwarnung (keine Sanktion): siehe: 21.1

  • Stufe 1: mündliche Verwarnung
  • Stufe 2: gelbe Karte

Bestrafung (Sanktion): rote Karte
siehe: 21.3.1
Hinausstellung (Sanktion): gelbe und rote Karte zusammen
siehe:  21.3.2
Disqualifikation (Sanktion): gelbe und rote Karte getrennt
siehe: 21.3.3