Volleyball Regel 20

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Kapitel 7 Verhalten der Teilnehmer
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Anforderungen an das Verhalten
20.1 Sportliches Verhalten
20.1.1 Die Teilnehmer müssen die “Internationalen Volleyball-Spielregeln” kennen und sie befolgen.
20.1.2 Die Entscheidungen der Schiedsrichter sind in sportlichem Geist widerspruchslos anzuerkennen. Im Zweifelsfall darf nur der Spielkapitän eine Erläuterung verlangen.
siehe: 5.1.2.1
20.1.3 Die Teilnehmer haben Handlungen und Haltungen zu unterlassen, die darauf abzielen, Entscheidungen der Schiedsrichter zu beeinflussen oder von der eigenen Mannschaft begangene Fehler zu vertuschen.
20.2 Fair Play
20.2.1 Die Teilnehmer haben sich im Geiste des Fair Play respektvoll und höflich nicht nur gegenüber den Schiedsrichtern, sondern auch gegenüber anderen Offiziellen, Gegnern, Mitspielern und Zuschauern zu verhalten.
20.2.2 Kommunikation zwischen allen Mannschaftsmitgliedern während des Spiels ist erlaubt.
siehe: 5.2.3.4