Volleyball Regel 19

Veröffentlicht am von
Kapitel 6 Der Libero
19
Der Libero
19.1 Benennung des Liberos
siehe: 5
19.1.1 Jede Mannschaft hat das Recht, aus ihrer Spielerliste auf dem Spielberichtsboden bis zu zwei spezialisierte Defensivspieler zu benennen: Liberos.
Bei FIVB-, „World“- und „Official“-Wettbewerben für Erwachsene sind zwingend 2 Liberos in der Mannschaftsliste vorgeschrieben, falls eine Mannschaft mehr als 12 Spieler im Spielberichtsbogen eingetragen hat.
siehe: 4.1.1
19.1.2 Alle Liberos müssen vor dem Spiel im Spielberichtsbogen in die dafür vorgesehenen speziellen Zeilen eingetragen werden.
siehe: 5.2.2, 25.2.1.1, 26.2.1.1
19.1.3 Der Libero auf dem Spielfeld ist der aktiveLibero.
Gibt es einen weiteren Libero, ist er der zweite Libero der Mannschaft.
Zu jedem Zeitpunkt darf sich nur ein Libero  auf dem Spielfeld befinden.
19.2 Ausrüstung
siehe: 4.3

Die Liberos müssen eine Spielerkleidung (oder der neu benannte Libero eine Weste bzw. ein Leibchen) tragen, deren dominierende Farbe sich von allen anderen Farben der restlichen Mannschaftsmitglieder unterscheidet. Die Spielerkleidung muss sich klar von den restlichen Mannschaftsmitglieder abheben.
Die Spielerkleidung der Liberos muss auf die gleiche Art wie die der restlichen
Mannschaftsmitglieder nummeriert sein.Bei FIVB-, „World“- und „Official“-Wettbewerben soll der neu benannte Libero, sofern möglich, ein Trikot mit derselben Art und derselben Farbe tragen wie der ursprünglichen Liberos, aber mit eigener Nummer.  
19.3 Aktionen mit Beteiligung des Liberos
19.3.1 Spielaktionen
19.3.1.1 Der Libero darf für jede Hinterspielposition eingetauscht werden.
siehe: 7.4.1.2
19.3.1.2 Er darf nur als Hinterspieler agieren, und es ist ihm nicht erlaubt, einen Angriffsschlag, von wo auch immer (einschliesslich Spielfeld und Freizone), auszuführen, wenn sich der Ball im Augenblick der Berührung vollständig oberhalb der Netzoberkante befindet.
siehe: 13.2.2, 13.2.3, 13.3.5
19.3.1.3 Er darf weder aufschlagen, blocken, noch einen Blockversuch durchführen.
siehe: 12.4.1, 14.6.2, 14.6.6, Abb. 11 (12)
19.3.1.4 Ein Spieler darf nach einem oberen Zuspiel des in seiner Vorderzone befindlichen Liberos keinen Angriffsschlag ausführen, wenn sich der Ball beim Schlagen vollständig oberhalb der Netzoberkante befindet. Erfolgt die gleiche Aktion des Liberos außerhalb seiner Vorderzone, bestehen beim Angriffsschlag keine Einschränkungen.
siehe: 1.4.1, 13.3.6, 23.3.2.3e, e; Abb. 1b
19.3.2 Libero-Austauschaktionen
19.3.2.1 Libero-Austauschaktionen zählen nicht als Wechsel.
Sie sind in ihrer Anzahl unbeschränkt, es muss aber ein vollendeter Spielzug zwischen zwei Libero-Austauschaktionen liegen (es sei denn, der Libero müsste aufgrund einer durch eine Bestrafung verursachten Rotation auf Position 4 rotieren oder wenn der aktive Libero spielunfähig wird und der Spielzug unvollständig geworden ist).
siehe: 15.5, 6.1.3
19.3.2.2 Ein Austauschspieler kann für und gegen jeden Libero ausgetauscht werden. Der aktive Libero darf nur durch den Spieler ausgetauscht werden, für den er ausgetauscht wurde oder durch den zweiten Libero.
19.3.2.3 Am Anfang eines jeden Satzes darf der Libero erst dann das Spielfeld betreten, nachdem der 2. Schiedsrichter die Startaufstellung geprüft und die Libero-Austauschaktion mit einem Startspieler genehmigt hat.
siehe: 7.3.2,  12.1
19.3.2.4 Andere Libero-Austauschaktionen dürfen nur stattfinden, während der Ball aus ist dem Spiel ist und bevor der Pfiff zur Ausführung des Aufschlags erfolgt ist.
siehe: 8.2, 12.3
19.3.2.5 Eine Libero-Austauschaktion nach dem Pfiff zur Ausführung des Aufschlags, aber vor dessenn Ausführung, soll nicht zurückgewiesen werden.
Nach dem Ende des Spielzugs muss der Spielkapitän darauf hingewiesen werden, dass dies so kein korrekter Ablauf ist und es im Wiederholungsfall zu einer Sanktion wegen Verzögerung kommen wird.  siehe: 12.3, 12.4, Abb. 9
19.3.2.6 Bei wiederholten verspäteten Libero-Austauschaktionen muss das Spiel sofort unterbrochen und eine Sanktion wegen Verzögerung erteilt werden. Die als nächste aufschlagende Mannschaft ergibt sich aus der Folge dieser Sanktion.
siehe: 16.2, Abb. 9
19.3.2.7 Der Libero und der Austauschspieler dürfen das Feld nur durch die Libero-Austauschzone betreten oder verlassen.
siehe: 1.4.4, Abb. 1b
19.3.2.8 Libero-Austauschaktionen müssen im Libero-Kontrollbogen (sofern einer verwendet wird) oder im eScoresheet protokolliert werden.
siehe: 26.2.2.1, 26.2.2.2
19.3.2.9 Eine unrechtmäßige Libero-Austauschaktion liegt (unter anderem) vor, wenn

  • kein abgeschlossener Spielzug zwischen zwei Austauschaktionen liegt, siehe: 6.1.3
  • der Libero durch einen anderen als den zweiten Libero oder den ursprünglich ausgetauschten Spieler ausgetauscht wird.

Eine unrechtmäßige Libero-Austauschaktion wird wie ein unrechtmäßiger Wechsel gehandhabt:
siehe: 15.9
sofern die unrechtmäßige Libero-Austauschaktion vor Beginn des nächsten Spielzuges bemerkt wird, wird die Aktion durch die Schiedsrichter klorrigiert und die Mannschaft erhält eine Sanktion wegen Verzögerung.
siehe: Abb. 9
Wird die unrechtmäßige Libero-Austauschaktion erst nach Ausführung des Aufschlags bemerkt, sind die Folgen dieselben wie bei einem unrechtmäßigen Wechsel.
siehe: 15.9

19.4 Neubenennung eines neuen Liberos
19.4.1 Ein Libero ist spielunfähig, wenn er sich verletzt, erkrankt, hinausgestellt oder disqualifiziert wird.
siehe: 21.3.2, 21.3.3., Abb. 9
Ein Libero kann durch den Trainer, bzw. bei dessen Abwesenheit, durch den Spielkapitän, aus jedem beliebigen Grund für spielunfähig erklärt werden.
siehe: 5.1.2.1, 5.2.1
19.4.2 Mannnschaft mit einem Libero
19.4.2.1 Wenn eine Mannschaft gemäß Regel 19.4.1 nur noch einen Libero zur Verfügung hat oder wenn sie nur einen Libero im Spielberichtsbogen eingetragen hat, und dieser Libero spielunfähig ist oder für spielunfähig erklärt wird, darf der Trainer (oder in dessen Abwesenheit der Spielkapitän) für den Rest des Spieles jeden anderen Spieler (ausgenommen den Libero-Austauschspieler), der im Augenblick der Neubenennung nicht auf dem Spielfeld ist, als Libero neu benennen.   siehe: 19.4, 19.4.1
19.4.2.2 Wenn der aktive Libero spielunfähig wird, kann er entweder durch seinen Austauschspieler oder direkt und unmittelbar auf dem Spielfeld durch den neu benannten Libero ersetzt werden. Ein Libero, der durch eine Neubenennung ersetzt wurde, darf für den Rest des Spieles nicht mehr am Spiel teilnehmen.
Befindet sich der Libero nicht auf dem Spielfeld, wenn er für spielunfähig erklärt wird, darf er ebenfalls durch eine Neubenennung ersetzt werden. Der für spielunfähig erklärte Libero darf für den Rest des Spieles nicht mehr am Spiel teilnehmen.
19.4.2.3 Der Trainer, bzw. der Spielkapitän in dessen Abwesenheit, informiert den 2. Schiedsrichter über die Neubenennung.
siehe: 5.1.2.1, 5.2.1
19.4.2.4 Wenn der neubenannte LIbero spielunfähig ist oder für spielunfähig erklärt wird, sind weitere Neubenennungen erlaubt.   siehe: 19.4.1
19.4.2.5 Wenn der Trainer beantragt, den Mannschaftskapitän zum neuen Libero zu benennen, so wird dies zugelassen, aber der Mannschaftskapitän muss (in diesem Fall) alle seine diesbezüglichen Rechte abgeben.
siehe: 5.1.2, 19.4.1
19.4.2.6 Im Falle der Neubenennung eines Liberos muss dessen Spielernummer in die Rubrik “Bemerkungen” des Spielberichtsbogens sowie im Libero-Protokoll oder eScoresheet eingetragen werden.
siehe: 25.2.2.7, 26.2.2.1
19.4.3 Mannschaft mit zwei Liberos
19.4.3.1 Sind zwei Liberos für eine Mannschaft im Spieleberichtsbogen eingetragen, und einer davon ist spielunfähig, darf die Mannschaft mit einem Libero weiter spielen.
Eine Neubenennung ist erst möglich, wenn auch der verbleibende Libero das Spiel nicht mehr fortsetzen kann.
siehe: 4.1.1, 19.1.1, 19.4
19.5 Zusammenfassung
19.5.1 Wenn ein Libero hinausgestellt oder disqualifiziert wird, darf er sofort durch den zweiten Libero ersetzt werden. Hat die Mannschaft nur einen Libero, darf sie eine Neubenennung vornehmen.      siehe: 19.4, 21.3.2, 21.3.3