Volleyball Regel 16

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Spielverzögerungen
16.1 Arten von Verzögerungen
Eine unberechtigte Handlung einer Mannschaft, die davon abhält, das Spiel wieder aufzunehmen, ist eine Verzögerung; dazu gehört u.a.:
16.1.1 die Verzögerung eines regulären Spielunterbrechung,
siehe: 15.10.2
16.1.2 die Verlängerung von Unterbrechungen nach der Aufforderung, das Spiel fortzusetzen,
siehe: 15
16.1.3 die Beantragung eines unrechtmäßigen Wechsels,
siehe: 15.9
16.1.4 die Wiederholung eines unberechtigten Antrages,
siehe: 15.11.3
16.1.5 die Verzögerung des Spiels durch ein Mannschaftsmitglied.
16.2 Sanktionen für Verzögerungen
Abb. 9
16.2.1 “Verwarnung wegen Verzögerung” oder “Bestrafung wegen Verzögerung” sind Mannschaftssanktionen.
16.2.1.1 Alle Sanktionen wegen Verzögerung sind über das ganze Spiel wirksam.
siehe: 6.3
16.2.1.2 Alle Sanktionen wegen Verzögerung werden im Spielberichtsbogen eingetragen.
siehe: 25.2.2.6
16.2.2 Die erste Verzögerung durch ein Mannschaftsmitglied in einem Spiel wird mit einer “VERWARNUNG WEGEN VERZÖGERUNG” geahndet.
siehe: 4.1.1, Abb. 11 (25)
16.2.3 Die zweite und die folgenden Verzögerungen jeglicher Art durch irgendein Mitglied derselben Mannschaft werden als Fehler mit einer “BESTRAFUNG WEGEN VERZÖGERUNG” geahndet, mit der Folge Punkt und Aufschlag für den Gegner.  siehe: 6.1.3, Abb. 11 (25)
16.2.4 Sanktionen wegen Verzögerung vor und zwischen den Sätzen werden im folgenden Satz wirksam.
siehe: 18.1