Volleyball Regel 15

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Kapitel 5 Unterbrechungen, Verzögerungen und Pausen
15
Unterbrechungen
Eine Unterbrechung ist die Zeit zwischen einem abgeschlossenen Spielzug und dem Pfiff des 1. Schiedsrichters zum nächsten Aufschlag.
Die einzigen regulären Spielunterbrechungen sind Auszeiten und Auswechslungen.
siehe: 6.1.3, 8.1, 8.2, 15.4, 15.5, 24.2.6
15.1 Anzahl der regulären Spielunterbrechungen
Jede Mannschaft darf in jedem Satz höchstens zwei Auszeiten und sechs Auswechslungen beantragen.
siehe: 6.2, 15.4, 15.5

Bei FIVB-, „World“- und „Official“-Wettbewerben für Erwachsene kann die FIVB die Anzahl der Auszeiten und/oder Technischen Auszeiten in Übereinstimmung mit  Sponsoren, Marketing- und Übertragungsvereinbarungen um eine reduzieren.
15.2 Reihenfolge der regulären Spielunterbrechungen
15.2.1 Jede Mannschaft darf innerhalb der selben Unterbrechung eine oder zwei
Auszeiten und eine Auswechslung nacheinander beantragen.
siehe: 15.4, 15.5
15.2.2 Eine Mannschaft darf jedoch während ein und derselben Unterbrechung keine aufeinander folgenden Anträge auf  Auswechslung stellen. Im Rahmen desselben Antrages auf Auswechslung können aber zwei oder mehr Spieler gleichzeitig ausgewechselt werden.
siehe: 15.5, 15.6.1
15.2.3 Zwischen zwei separaten Anträgen auf Auswechslung durch die gleiche Mannschaft muss ein abgeschlossener Spielzug liegen. (Ausnahme: ein durch Verletzung oder Hinausstellung(Disqualifikation erzwungener Wechsel (15.5.2, 15.7, 15.8)).
siehe: 6.1.3, 15.5
15.3 Anträge auf reguläre Spielunterbrechungen
15.3.1 Reguläre Spielunterbrechungen dürfen ausschliesslich vom Trainer oder bei dessen Abwesenheit vom Spielkapitän beantragt werden.
siehe: 5.1.2, 5.2, 5.3.2, 15
15.3.2 Eine Auswechslung vor Satzbeginn ist möglich und wird als reguläre Auswechslung in diesem Satz eingetragen.
siehe: 7.3.4
15.4 Auszeiten und Technische Auszeiten
15.4.1 Anträge auf Auszeiten werden durch Zeigen des entsprechenden Handzeichens gestellt, wenn der Ball aus dem Spiel ist und bevor der Pfiff zum Aufschlag erfolgt ist. Alle beantragten Auszeiten dauern 30 Sekunden.

Bei “FIVB-, World- und Official”-Wettbewerben muss zum Beantragen einer Auszeit ein akustisches Signalgerät benutzt und dann das Handzeichen ausgeführt werden.
siehe: 6.1.3, 8.2, 12.3, Abb. 11

15.4.2 Bei “FIVB-, World- und Official”-Wettbewerben werden darüber hinaus in den Sätze 1 bis 4 zwei zusätzliche “Technische Auszeiten” von je 60 Sekunden gegeben. Sie erfolgen automatisch, wenn die führende Mannschaft den 8. bzw. 16. Punkt erzielt.
siehe: 16.2.2.3
15.4.3 Im Entscheidungssatz gibt es keine Technische Auszeit”; jede Mannschaft kann lediglich zwei Auszeiten von je 30 Sekunden beantragen.
siehe: 15.1
15.4.4 Während aller Auszeiten (einschließlich Technischer Auszeiten) müssen die im Spiel befindlichen Spieler sich in die Freizone nahe zu ihrer Bank begeben.
siehe: Abb. 1a
15.5 Auswechslung
15.5.1 Die Auswechslung ist die Handlung, bei der ein Spieler, ausgenommen der Libero oder dessen Austauschspieler, nachdem er vom Schreiber im Spielberichtsbogen eingetragen wurde, ins Spiel kommt und die Position eines anderen Spielers einnimmt, der seinerseits das Spielfeld verlassen muss.
siehe: Abb. 11 (5), 19.3.2.1
15.5.2 Wenn die Auswechslung durch eine Verletzung eines im Spiel befindlichen Spielers notwendig geworden ist, darf er vollzogen werden, indem der Trainer (bzw. Spielkapitän) das entsprechende Handzeichen ausführt.
siehe: 5.1.2.3, 5.2.3.3, 6.1.3, 8.2, 12.3, Abb. 11 (5)
15.6 Auswechslungsbeschränkungen
15.6.1 Ein Spieler der Startaufstellung kann das Spiel nur einmal pro Satz verlassen und wieder eingewechselt werden, und nur auf seine ursprüngliche Position in der Rotationsordnung. 
siehe: 7.3.1
15.6.2 Ein Auswechselspieler darf in einem Satz nur einmal für einen Spieler der Startaufstellung eingewechselt werden, und er kann nur gegen diesen wieder ausgewechselt werden. 
siehe: 7.3.1
15.7 Ausnahmsweise Auswechslung
Ein Spieler (außer der Libero), der das Spiel wegen Verletzung oder Krankheit das Spiel nicht fortsetzen kann, muss normal ausgewechselt werden. Ist dies nicht möglich, darf die Mannschaft ihn ausnahmsweise, über die Beschränkung von Regel 15.6 hinaus, auswechseln.
Ein ausnahmsweiser Wechsel bedeutet, dass jeder Spieler, der sich zum Zeitpunkt der Verletzung nicht auf dem Feld befindet (ausgenommen die Liberos und deren Austauschspieler), für den verletzten Spieler ins Spiel kommen darf. Der ausgewechselte verletzte oder erkrankte Spieler darf nicht ins Spiel zurückkehren.
Eine ausnahmsweise Auswechslung wird in keinem Fall als normale Auswechslung gezählt. Sie wird aber im Spielberichtsbogen eingetragen und im Ergebnisfeld in der Summe der Wechsel des betreffenden Satzes und des Spiels mitgezählt.
siehe: 6.1.3, 15.6, 19,4.3
15.8 Wechsel bei Hinausstellung oder Disqualifikation
Ein hinausgestellter oder disqualifizierter Spieler muss sofort normal ausgewechselt werden. Wenn dies nicht möglich ist, wird die Mannschaft für unvollständig erklärt.
siehe: 6.4.3, 7.3.1, 15.6, 21.3.2, 21.3.3, Abb. 11 (5)
15.9 Unrechtmäßiger Wechsel
15.9.1 Ein Wechsel ist unrechtmäßig, wenn er die Einschränkungen von Regel 15.6 überschreitet (ausgenommen der Fall von Regel 15.7) oder wenn ein nicht im Spielberichtsbogen eingetragener Spieler daran teilnimmt.
15.9.2 Wenn eine Mannschaft einen unrechtmäßigen Wechsel ausgeführt hat und das Spiel fortgeführt wurde, muss wie folgt verfahren werden:
siehe: 8.1, 15.6
15.9.2.1 die Mannschaft wird mit Punkt und Aufschlag für den Gegner bestraft;
siehe: 6.1.3
15.9.2.2 der Wechsel wird rückgängig gemacht;
15.9.2.3 die von der Mannschaft seit dem unrechtmäßigen Wechsel erzielten Punkte werden gestrichen. Die Punkte der gegnerischen Mannschaft bleiben erhalten.
15.10 Durchführung des Wechsels
15.10.1 Ein Wechsel muss in der Wechselzone stattfinden.
siehe: 1.4.3, Abb. 1b
15.10.2 Ein Wechsel soll nur so lange dauern, wie für das Eintragen in den Spielberichtsbogen und den Wechselvorgang selbst benötigt wird.
siehe: 15.10, 24.2.6, 25.2.2.3
15.10.3a Der eigentliche Antrag auf Wechsel ist das Betretens der Wechselzone durch den (die) spielbereiten Wechselspieler während einer Unterbrechung. Der Trainer braucht kein entsprechendes Handzeichen zu machen, ausgenommen wenn der Wechsel wegen einer Verletzung/Krankheit oder zu Beginn eines Satzes erfolgt .
15.10.3b Ist der Wechselspieler nicht spielbereit, wird der Wechsel zurückgewiesen, und die Mannschaft erhält eine Sanktion wegen Verzögerung.
siehe: 16.2, Abb. 9
15.10.3c Der Antrag auf Wechsel wird vom Schreiber oder vom 2. Schiedsrichter angenommen und durch die Benutzung eines Summers oder einer Pfeife angezeigt. Der 2. Schiedsrichter genehmigt den Wechsel.
Bei “FIVB-, Welt- und Offizial”-Wettbewerben werden nummerierte Tafeln zur Unterstützung des Wechsels verwendet (auch wenn elektronische Hilfsmittel verwendet werden).
siehe: 24.2.6
15.10.4 Beabsichtigt eine Mannschaft, gleichzeitig mehr als einen Wechsel durchzuführen, so müssen alle Wechselspieler zur selben Zeit die Wechselzone betreten, um zum selben Antrag zu gehören.
Die Wechsel werden dann nacheinander – ein Paar nach dem anderen – durchgeführt. Ist einer der Wechsel unrechtmäßig, so werden die rechtmäßigen Wechsel genehmigt und der unrechtmäßige Wechsel auf Kosten einer Sanktion wegen Verzögerung zurückgewiesen.
siehe: 14.3, 15.2.2
15.11 Unberechtigte Anträge
15.11.1 Jeder Antrag auf reguläre Spielunterbrechungen ist unberechtigt:
siehe: 15
15.11.1.1 während eines Spielzuges, im Augenblick des Pfiffs zum Aufschlag oder nach diesem,
siehe: 12.3
15.11.1.2 durch ein nicht berechtigtes Mannschaftsmitglied
siehe: 15.1.2.3, 15.2.3.3
15.11.1.3 für eine zweiten Wechsel derselben Mannschaft während derselben Unterbrechung  (das heißt vor demEnde des nächsten Spielzugs), außer im Falle der Verletzung eines im Spiel befindlichen Spielers,
siehe: 15.2.2, 15.2.3, 16.1, 25.2.2.6
15.11.1.4 wenn die erlaubte Anzahl der jeweiligen Unterbrechungen überschritten wird.
siehe: 15.1
15.11.2 Der erste unberechtigte Antrag wird ohne weitere Folgen zurückgewiesen, wenn er zu keiner Spielverzögerung führt. Er ist jedoch im Spielberichtsbogen ohne jede weitere Konsequenzen einzutragen.
siehe: 16.1, 25.2.2.6
15.11.3 Jeder weitere unberechtigte Antrag durch dieselbe Mannschaft bedeutet eine Spielverzögerung.
siehe: 16.1.4